DE · VermVerkProspV
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte
Съдържание
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Allgemeine Grundsätze
- чл. 3 Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernehmen
- чл. 4 Angaben über die Vermögensanlagen
- чл. 5 Angaben über den Emittenten
- чл. 6 Angaben über das Kapital des Emittenten
- чл. 7 Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten und über die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts
- чл. 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten
- чл. 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen
- чл. 10 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
- чл. 11 Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten
- чл. 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen
- чл. 13 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten
- чл. 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung
- чл. 14 Gewährleistete Vermögensanlagen
- чл. 15 Verringerte Prospektanforderungen
- чл. 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts
- чл. 16 Inkrafttreten