DE · VBVG
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
Inhoud
- Abschnitt 1 Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
- Art. 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
- Art. 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- Art. 3 Stundensatz des Vormunds
- Art. 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
- Art. 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
- Art. 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
- Abschnitt 2 Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
- Art. 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
- Art. 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
- Art. 9 Fallpauschalen
- Art. 10 Aufwendungsersatz
- Art. 11 Sonderfälle der Betreuung
- Art. 12 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
- Art. 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
- Art. 14 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
- Art. 15 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- Abschnitt 3 Sondervorschriften
- Art. 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
- Art. 17 Ausfallentschädigung des Umgangspflegers
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 18 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
- Abschnitt 5 Übergangsregelungen
- Art. 19 Übergangsregelung
- Art. 20 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben