DE · VBVG
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
Съдържание
- Abschnitt 1 Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
- чл. 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
- чл. 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- чл. 3 Stundensatz des Vormunds
- чл. 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
- чл. 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
- чл. 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
- Abschnitt 2 Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
- чл. 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
- чл. 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
- чл. 9 Fallpauschalen
- чл. 10 Aufwendungsersatz
- чл. 11 Sonderfälle der Betreuung
- чл. 12 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
- чл. 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
- чл. 14 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
- чл. 15 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- Abschnitt 3 Sondervorschriften
- чл. 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
- чл. 17 Ausfallentschädigung des Umgangspflegers
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 18 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
- Abschnitt 5 Übergangsregelungen
- чл. 19 Übergangsregelung
- чл. 20 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben