DE · TrZollV
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Inhoud
- Kapitel 1 Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
- Art. 1 Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
- Art. 2 Fristverlängerung
- Art. 3 Rückwirkende Bewilligung
- Kapitel 2 Anmeldung zur Truppenverwendung
- Art. 4 Verwendung des Einheitspapiers
- Art. 5 Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
- Art. 6 Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
- Unterabschnitt 1 Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
- Art. 7 Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen
- Art. 8 Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere
- Art. 9 Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
- Unterabschnitt 2 Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
- Art. 10 Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- Art. 11 Genehmigungspflicht
- Art. 12 Sonstige öffentliche Veranstaltungen
- Art. 13 Nichtöffentliche Veranstaltungen
- Unterabschnitt 3 Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
- Art. 14 Erwerb von Einfuhrwaren
- Unterabschnitt 4 Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
- Art. 15 Versorgungsberechtigte Personen
- Art. 16 Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen
- Art. 17 Zulassung als versorgungsberechtigte Person
- Abschnitt 2 Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- Art. 18 Veräußerungsgenehmigung
- Art. 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
- Art. 20 Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
- Kapitel 4 Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
- Art. 21 Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
- Art. 22 Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
- Art. 23 Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
- Art. 24 Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge
- Kapitel 5 Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
- Art. 25 Geringfügige Pflichtverletzungen
- Art. 26 Übersiedlungsgut
- Kapitel 6 Sonstige Bestimmungen
- Art. 27 Zuständige Zollstelle
- Art. 28 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten