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Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Bescheinigungen
- Art. 4 Anzeige und Registrierung
- Art. 5 Buchführung
- Art. 6 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
- Art. 7 Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
- Art. 8 Genehmigungsfreies Verbringen
- Art. 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
- Art. 9a Verbringungsverbot für Tiere
- Art. 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
- Art. 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
- Art. 10a Weitere Verbringungsverbote
- Art. 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
- Art. 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
- Art. 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
- Art. 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
- Art. 14 Besondere Bestimmungen für Fische
- Art. 14a
- Art. 14b
- Art. 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
- Art. 16 Bekanntgabe der Zulassungen
- Art. 17 Ruhen der Zulassung
- Art. 18 Kennzeichnung
- Unterabschnitt 2 Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
- Art. 19 Anzeige der Ankunft
- Art. 20 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
- Art. 21 Sonstige Maßnahmen
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr
- Art. 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
- Art. 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
- Art. 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
- Art. 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
- Art. 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
- Art. 25 Besondere Einfuhrverbote
- Art. 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
- Art. 27 Einfuhruntersuchung
- Art. 28
- Unterabschnitt 2 Maßnahmen bei der Einfuhr
- Art. 29 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, physische Untersuchung
- Art. 30 Bescheinigungen
- Art. 31 Zurückweisung
- Unterabschnitt 3 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
- Art. 32 Allgemeine Bestimmung
- Art. 33 Eingeführte Schlachttiere
- Art. 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
- Art. 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
- Art. 35 Eingeführte Vögel
- Art. 36
- Art. 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
- Abschnitt 4 Durchfuhr
- Art. 36b Durchfuhrverbot für bestimmte Waren
- Art. 37 Anforderungen an die Durchfuhr
- Abschnitt 4a Ausfuhr
- Art. 37a Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 5 Ausnahmen
- Art. 38 Tiere
- Art. 39 Waren
- Art. 39a Anwendung von Unionsrecht
- Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
- Art. 40 Befugnisse der Behörde
- Art. 41 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- Art. 42 Übergangsvorschriften
- Art. 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen
- Art. 44