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Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Bescheinigungen
- чл. 4 Anzeige und Registrierung
- чл. 5 Buchführung
- чл. 6 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
- чл. 7 Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
- чл. 8 Genehmigungsfreies Verbringen
- чл. 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
- чл. 9a Verbringungsverbot für Tiere
- чл. 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
- чл. 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
- чл. 10a Weitere Verbringungsverbote
- чл. 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
- чл. 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
- чл. 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
- чл. 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
- чл. 14 Besondere Bestimmungen für Fische
- чл. 14a
- чл. 14b
- чл. 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
- чл. 16 Bekanntgabe der Zulassungen
- чл. 17 Ruhen der Zulassung
- чл. 18 Kennzeichnung
- Unterabschnitt 2 Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
- чл. 19 Anzeige der Ankunft
- чл. 20 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
- чл. 21 Sonstige Maßnahmen
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr
- чл. 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
- чл. 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
- чл. 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
- чл. 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
- чл. 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
- чл. 25 Besondere Einfuhrverbote
- чл. 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
- чл. 27 Einfuhruntersuchung
- чл. 28
- Unterabschnitt 2 Maßnahmen bei der Einfuhr
- чл. 29 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, physische Untersuchung
- чл. 30 Bescheinigungen
- чл. 31 Zurückweisung
- Unterabschnitt 3 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
- чл. 32 Allgemeine Bestimmung
- чл. 33 Eingeführte Schlachttiere
- чл. 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
- чл. 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
- чл. 35 Eingeführte Vögel
- чл. 36
- чл. 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
- Abschnitt 4 Durchfuhr
- чл. 36b Durchfuhrverbot für bestimmte Waren
- чл. 37 Anforderungen an die Durchfuhr
- Abschnitt 4a Ausfuhr
- чл. 37a Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 5 Ausnahmen
- чл. 38 Tiere
- чл. 39 Waren
- чл. 39a Anwendung von Unionsrecht
- Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
- чл. 40 Befugnisse der Behörde
- чл. 41 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- чл. 42 Übergangsvorschriften
- чл. 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen
- чл. 44