DE · StromVKG
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Ziel
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina
- Art. 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten
- Art. 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
- Art. 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten
- Art. 6 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- Art. 7 Mindestleistung
- Art. 8 Stromnetzanschluss
- Art. 9 Emissionsgrenzwert
- Art. 10 Anforderungen an den Bieter
- Art. 11 Ausschluss der Doppelförderung
- Unterabschnitt 2 Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- Art. 12 Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten
- Art. 13 Ausschreibungen für Kapazitäten
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorgaben für lange Verpflichtungszeiträume
- Art. 14 Mindestinvestitionsschwellen
- Art. 15 Anforderungen an die Produktherkunft
- Art. 16 Erbringung von Momentanreserve
- Art. 17 Anforderungen an die Betriebsfähigkeit der Anlage mit Wasserstoff
- Unterabschnitt 4 Grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen
- Art. 18 Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme
- Art. 19 Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Teilnahme
- Unterabschnitt 1 Aggregation
- Art. 20 Aggregation
- Art. 21 Anforderungen an die Aggregation, Kleinanlagenpool
- Unterabschnitt 2 Reduzierte Leistung
- Art. 22 Reduzierte Leistung
- Art. 23 Ermittlung der Reduktionsfaktoren
- Art. 24 Bestimmung des Reduktionsfaktors bei Aggregation
- Abschnitt 5 Präqualifizierung
- Art. 25 Vollständige und vorläufige Präqualifizierung
- Art. 26 Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform
- Art. 27 Angaben zum Bieter
- Art. 28 Angaben und Nachweise zur Anlage bei vollständiger Präqualifizierung
- Art. 29 Angaben zur Anlage bei vorläufiger Präqualifizierung
- Art. 30 Verpflichtende Eigenerklärungen
- Art. 31 Nachbesserung, Überprüfung und Einsichtsrechte
- Art. 32 Entscheidung über die vollständige und vorläufige Präqualifizierung
- Art. 33 Präqualifizierung außerhalb der Teilnahme an einer Ausschreibung
- Art. 34 Fortbestand der vollständigen Präqualifizierung
- Unterabschnitt 1 Ausschreibungsverfahren
- Art. 35 Bekanntmachung
- Art. 36 Elektronisches Verfahren
- Art. 37 Anforderungen an Gebote, Formatvorgaben
- Art. 38 Pflichtangaben in Geboten
- Art. 39 Höchstwert
- Art. 40 Bindungswirkung und Rücknahme von Geboten
- Unterabschnitt 2 Sicherheiten
- Art. 41 Sicherungsstelle
- Art. 42 Gebotssicherheit
- Art. 43 Realisierungssicherheit
- Art. 44 Sicherheit für Ausgleichszahlungen und für die Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- Art. 45 Arten und Verwahrung von Sicherheiten
- Art. 46 Rückgabe von Sicherheiten
- Art. 47 Verwertung von Sicherheiten
- Unterabschnitt 1 Zuschlagsverfahren
- Art. 48 Zuschlagsverfahren
- Art. 49 Ausschluss von Geboten
- Art. 50 Ausschluss von Bietern
- Art. 51 Bekanntgabe der Zuschläge
- Unterabschnitt 2 Wirkung, Erlöschen und Widerruf von Zuschlägen
- Art. 52 Wirkung von Zuschlägen
- Art. 53 Erlöschen von Zuschlägen
- Art. 54 Widerruf von Zuschlägen
- Art. 55 Rechtsfolgen
- Unterabschnitt 3 Übertragung
- Art. 56 Übertragung der Kapazitätsverpflichtung, Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
- Art. 57 Voraussetzungen für die Übertragung an einen berechtigten Erwerber
- Art. 58 Voraussetzungen für die Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
- Art. 59 Gebotene nominale Leistung, Reduktionsfaktor und technischer Verfügbarkeitsfaktor der Anlage
- Art. 60 Genehmigungsvorbehalt, Antrag, Fristen, Verfahren, Kleinanlagenpools
- Abschnitt 8 Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Nichtrealisierungspönale
- Art. 61 Antrag, Frist und Sicherheit
- Art. 62 Angaben und Nachweise
- Art. 63 Entscheidung über den Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Unterrichtung
- Art. 64 Nichtrealisierungspönale
- Unterabschnitt 1 Verfügbarkeitsverpflichtung, Überprüfung
- Art. 65 Verfügbarkeitsverpflichtung, Verfügbarkeitsindikator
- Art. 66 Abrechnungsperiode, Hochpreisviertelstunde
- Art. 67 Verpflichtungsfreie Nichtverfügbarkeit
- Art. 68 Verfügbarkeitsfehlmengen, Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Unterabschnitt 2 Funktionsnachweis
- Art. 69 Funktionsnachweis
- Art. 70 Nachgewiesene reduzierte Leistung
- Unterabschnitt 3 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Art. 71 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Unterabschnitt 4 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
- Art. 72 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
- Unterabschnitt 5 Dekarbonisierung
- Art. 73 Dekarbonisierungsanforderung
- Unterabschnitt 1 Kapazitätsvergütung
- Art. 74 Kapazitätsvergütung
- Unterabschnitt 2 Ausgleichszahlungen und Ausgleichsprämien, Verrechnungssystem
- Art. 75 Verrechnungssystem für Verfügbarkeitsfehlmengen und Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Art. 76 Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen, Maximalzahlung
- Art. 77 Ausgleichsprämie für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Art. 78 Verrechnungspreis für eine Abrechnungsperiode
- Art. 79 Abrechnung und Fristen
- Unterabschnitt 3 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- Art. 80 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- Unterabschnitt 4 Preisspitzenausgleich
- Art. 81 Verpflichtung zum Preisspitzenausgleich
- Art. 82 Abrechnung, Fälligkeit
- Abschnitt 11 Rechtsschutz
- Art. 83 Rechtsschutz, Rechtsweg, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Abschnitt 12 Festlegungskompetenzen, Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
- Art. 84 Festlegungskompetenzen
- Art. 85 Verordnungsermächtigung
- Art. 86 Beleihung, Kostenregelung
- Art. 87 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt