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StBerG · Steuerberatungsgesetz

StBerG Art. 120Zustellung des Eröffnungsbeschlusses

Zweiter Teilabschnitt Das Verfahren im ersten Rechtszug

Van krachtOfficiële tekst

Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Mitglied der Steuerberaterkammer spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 der Strafprozeßordnung für die nachgereichte Anschuldigungsschrift.