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Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten
Inhoud
- Erster Abschnitt Erholungs- und Heimaturlaub
- Art. 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Art. 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- Art. 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- Art. 6 Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- Art. 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- Art. 8 Auslandsverwendung
- Zweiter Abschnitt Sonderurlaub
- Art. 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
- Art. 10 Sachbezüge
- Art. 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium
- Art. 13
- Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 14 Zuständigkeit
- Art. 15 Urlaub nach dem Eignungsübungsgesetz