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Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten
Съдържание
- Erster Abschnitt Erholungs- und Heimaturlaub
- чл. 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- чл. 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- чл. 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- чл. 6 Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- чл. 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- чл. 8 Auslandsverwendung
- Zweiter Abschnitt Sonderurlaub
- чл. 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
- чл. 10 Sachbezüge
- чл. 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium
- чл. 13
- Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
- чл. 14 Zuständigkeit
- чл. 15 Urlaub nach dem Eignungsübungsgesetz