DE · SchwPestV 1988
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
Inhoud
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 1
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- Art. 2 Impfverbot
- Art. 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
- Art. 2b Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- Art. 3 Behördliche Anordnungen
- Art. 3a Weitere behördliche Anordnungen
- Art. 3b Amtliche Untersuchungen
- A. Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- Art. 4
- 1. Öffentliche Bekanntmachung
- Art. 5
- 2. Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- Art. 6
- Art. 8 Ausnahmen
- 3. Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- Art. 11 Sperrbezirk
- Art. 11a Beobachtungsgebiet
- Art. 11b Ausnahmen
- Art. 11c Seuchenausbruch in benachbartem Staat
- Art. 11d Weitergehende Schutzmaßregeln
- 4. Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- Art. 12
- 5. Notimpfung bei Hausschweinen
- Art. 13
- 6. Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- Art. 14
- a. bei Schweinepest
- Art. 14a Gefährdeter Bezirk
- Art. 14b Notimpfung bei Wildschweinen
- Art. 14c Maßregeln zur Erkennung der Schweinepest
- b. bei Afrikanischer Schweinepest
- Art. 14d Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone
- Art. 14e Maßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest
- Art. 14f Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
- Art. 14g Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse
- Art. 14h Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
- Art. 14i Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse
- Art. 14j Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenprodukte
- c. bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
- Art. 14k Tilgungsplan
- Art. 14l Seuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Staat
- Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
- Art. 23
- Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
- Art. 24
- Art. 24a Wiederbelegung
- Art. 24b Wiederbelegung von Betrieben im Impfgebiet
- Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 25
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- Art. 25a Weitergehende Maßnahmen
- Art. 25b Übergangsbestimmungen