DE · SchwPestV 1988
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
Съдържание
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 1
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- чл. 2 Impfverbot
- чл. 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
- чл. 2b Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- чл. 3 Behördliche Anordnungen
- чл. 3a Weitere behördliche Anordnungen
- чл. 3b Amtliche Untersuchungen
- A. Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- чл. 4
- 1. Öffentliche Bekanntmachung
- чл. 5
- 2. Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- чл. 6
- чл. 8 Ausnahmen
- 3. Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- чл. 11 Sperrbezirk
- чл. 11a Beobachtungsgebiet
- чл. 11b Ausnahmen
- чл. 11c Seuchenausbruch in benachbartem Staat
- чл. 11d Weitergehende Schutzmaßregeln
- 4. Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- чл. 12
- 5. Notimpfung bei Hausschweinen
- чл. 13
- 6. Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- чл. 14
- a. bei Schweinepest
- чл. 14a Gefährdeter Bezirk
- чл. 14b Notimpfung bei Wildschweinen
- чл. 14c Maßregeln zur Erkennung der Schweinepest
- b. bei Afrikanischer Schweinepest
- чл. 14d Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone
- чл. 14e Maßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest
- чл. 14f Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
- чл. 14g Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse
- чл. 14h Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
- чл. 14i Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse
- чл. 14j Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenprodukte
- c. bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
- чл. 14k Tilgungsplan
- чл. 14l Seuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Staat
- Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
- чл. 23
- Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
- чл. 24
- чл. 24a Wiederbelegung
- чл. 24b Wiederbelegung von Betrieben im Impfgebiet
- Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 25
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- чл. 25a Weitergehende Maßnahmen
- чл. 25b Übergangsbestimmungen