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Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger
Inhoud
- Erster Abschnitt Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Art. 1 Auflösung
- Art. 2 Abwicklung
- Art. 3 Abwickler
- Art. 4 Aufgaben des Abwicklers
- Art. 5 Anzeigepflicht
- Art. 6 Herausgabepflicht
- Art. 7 Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
- Art. 8 Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger
- Art. 9 Wohnsitzvoraussetzungen
- Art. 10 Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
- Art. 11 Ausgeschlossene Ansprüche
- Art. 12 Anmeldung, Anmeldefrist
- Art. 13 Klagefrist
- Art. 14 Zulässigkeit von Aufrechnungen
- Art. 15 Übergegangenes Verwaltungsvermögen
- Art. 16 Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
- Art. 17 Auffüllung der Abwicklungsmasse
- Art. 18 Vermögensabgabe
- Art. 19 Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche
- Art. 20 Erlöschen der Ansprüche
- Art. 21 Restvermögen
- Art. 22 Kostenfreiheit
- Art. 23 Arreste und Zwangsvollstreckungen
- Art. 24 Beendigung der Abwicklung
- Zweiter Abschnitt Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Art. 25 Auflösung und Abwicklung
- Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 26 Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung
- Art. 27 Sonstige öffentliche Rechtsträger
- Art. 28 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- Art. 29 Londoner Schuldenabkommen
- Art. 30 Berlin-Klausel
- Art. 31 Inkrafttreten