DE · RTrAbwG
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger
Съдържание
- Erster Abschnitt Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- чл. 1 Auflösung
- чл. 2 Abwicklung
- чл. 3 Abwickler
- чл. 4 Aufgaben des Abwicklers
- чл. 5 Anzeigepflicht
- чл. 6 Herausgabepflicht
- чл. 7 Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
- чл. 8 Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger
- чл. 9 Wohnsitzvoraussetzungen
- чл. 10 Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
- чл. 11 Ausgeschlossene Ansprüche
- чл. 12 Anmeldung, Anmeldefrist
- чл. 13 Klagefrist
- чл. 14 Zulässigkeit von Aufrechnungen
- чл. 15 Übergegangenes Verwaltungsvermögen
- чл. 16 Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
- чл. 17 Auffüllung der Abwicklungsmasse
- чл. 18 Vermögensabgabe
- чл. 19 Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche
- чл. 20 Erlöschen der Ansprüche
- чл. 21 Restvermögen
- чл. 22 Kostenfreiheit
- чл. 23 Arreste und Zwangsvollstreckungen
- чл. 24 Beendigung der Abwicklung
- Zweiter Abschnitt Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- чл. 25 Auflösung und Abwicklung
- Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- чл. 26 Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung
- чл. 27 Sonstige öffentliche Rechtsträger
- чл. 28 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- чл. 29 Londoner Schuldenabkommen
- чл. 30 Berlin-Klausel
- чл. 31 Inkrafttreten