DE · RSFAV
Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens
Inhoud
- Art. 1 Aufgaben der Aufsichtsbehörde
- Art. 2 Adressaten von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
- Art. 3 Informationsverlangen der Aufsichtsbehörde
- Art. 4 Anordnungsbefugnis für Unterrichtungen bei drohendem oder eingetretenem Schadensfall
- Art. 5 Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde
- Art. 6 Genehmigungspflichten
- Art. 7 Verwarnung und Abberufung von Personen
- Art. 8 Prüfungen in den Geschäftsräumen; Einberufung von Gesellschafterversammlungen
- Art. 9 Grundsätze zur Anlage des Fondsvermögens
- Art. 10 Zulässige Anlagegegenstände und Ausgliederung der Fondsverwaltung
- Art. 11 Treuhänder für das Fondsvermögen
- Art. 12 Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders
- Art. 13 Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- Art. 14 Inkrafttreten