DE · 12. ProdSV
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt
- Art. 4 Konformitätsvermutung
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
- Art. 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs
- Art. 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- Art. 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- Art. 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers
- Art. 10 Allgemeine Pflichten des Einführers
- Art. 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- Art. 12 Pflichten des Händlers
- Art. 13 Einführer oder Händler als Hersteller
- Art. 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 15 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
- Art. 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- Abschnitt 4 Notfallverfahren
- Art. 16a Anwendung der Notfallverfahren
- Art. 16b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- Art. 16c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren,bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- Art. 16d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- Art. 16e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 5 Marktüberwachung
- Art. 17 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- Art. 18 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- Art. 19 Konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die ein Risiko darstellen
- Art. 20 Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- Art. 21 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 23 Übergangsvorschriften
- Art. 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten