DE · 12. ProdSV
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt
- чл. 4 Konformitätsvermutung
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- чл. 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
- чл. 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs
- чл. 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- чл. 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- чл. 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers
- чл. 10 Allgemeine Pflichten des Einführers
- чл. 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- чл. 12 Pflichten des Händlers
- чл. 13 Einführer oder Händler als Hersteller
- чл. 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- чл. 15 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
- чл. 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- Abschnitt 4 Notfallverfahren
- чл. 16a Anwendung der Notfallverfahren
- чл. 16b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- чл. 16c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren,bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- чл. 16d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- чл. 16e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 5 Marktüberwachung
- чл. 17 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- чл. 18 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- чл. 19 Konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die ein Risiko darstellen
- чл. 20 Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- чл. 21 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 23 Übergangsvorschriften
- чл. 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten