DE · PrümVtrAG
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm
Inhoud
- Art. 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
- Art. 2 Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs
- Art. 3 Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern
- Art. 4 Zustimmung zur Zweckänderung
- Art. 5 Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken
- Art. 6 Kennung
- Art. 7 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Art. 8 Schadenersatz