DE · PrümVtrAG
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm
Съдържание
- чл. 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
- чл. 2 Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs
- чл. 3 Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern
- чл. 4 Zustimmung zur Zweckänderung
- чл. 5 Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken
- чл. 6 Kennung
- чл. 7 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- чл. 8 Schadenersatz