DE · PflAFinV
Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz und nach dem Pflegefachassistenzgesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen
Inhoud
- Teil 1 Finanzierung der Ausbildungen in der Pflege
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen
- Art. 3 Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets
- Art. 4 Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets
- Art. 5 Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets
- Art. 6 Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen
- Art. 7 Zurückweisung unplausibler Angaben
- Art. 8 Festsetzung der Ausbildungsbudgets
- Art. 9 Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
- Art. 10 Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser
- Art. 11 Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen
- Art. 12 Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen
- Art. 13 Einzahlungen in den Ausgleichsfonds
- Art. 14 Höhe der Ausgleichszuweisungen
- Art. 15 Zahlung der Ausgleichszuweisungen
- Art. 16 Abrechnung der Ausgleichszuweisungen
- Art. 17 Abrechnung der Umlagebeträge
- Art. 18 Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen
- Art. 19 Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen
- Art. 20 Rechnungslegung
- Teil 2 Durchführung statistischer Erhebungen
- Art. 21 Art und Zweck, Umfang
- Art. 22 Erhebungsmerkmale
- Art. 23 Hilfsmerkmale
- Art. 24 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt
- Art. 25 Auskunftspflicht
- Art. 26 Übermittlung
- Teil 3 Verarbeitung personenbezogener Daten; Inkrafttreten
- Art. 27 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 27a Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes
- Art. 28 Inkrafttreten