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Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz und nach dem Pflegefachassistenzgesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen
Съдържание
- Teil 1 Finanzierung der Ausbildungen in der Pflege
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen
- чл. 3 Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets
- чл. 4 Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets
- чл. 5 Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets
- чл. 6 Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen
- чл. 7 Zurückweisung unplausibler Angaben
- чл. 8 Festsetzung der Ausbildungsbudgets
- чл. 9 Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
- чл. 10 Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser
- чл. 11 Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen
- чл. 12 Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen
- чл. 13 Einzahlungen in den Ausgleichsfonds
- чл. 14 Höhe der Ausgleichszuweisungen
- чл. 15 Zahlung der Ausgleichszuweisungen
- чл. 16 Abrechnung der Ausgleichszuweisungen
- чл. 17 Abrechnung der Umlagebeträge
- чл. 18 Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen
- чл. 19 Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen
- чл. 20 Rechnungslegung
- Teil 2 Durchführung statistischer Erhebungen
- чл. 21 Art und Zweck, Umfang
- чл. 22 Erhebungsmerkmale
- чл. 23 Hilfsmerkmale
- чл. 24 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt
- чл. 25 Auskunftspflicht
- чл. 26 Übermittlung
- Teil 3 Verarbeitung personenbezogener Daten; Inkrafttreten
- чл. 27 Verarbeitung personenbezogener Daten
- чл. 27a Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes
- чл. 28 Inkrafttreten