DE · MessEG
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art. 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Verordnungsermächtigungen
- Art. 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
- Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- Art. 6 Inverkehrbringen von Messgeräten
- Art. 7 Vermutungswirkung
- Art. 8 Konformitätserklärung
- Art. 9 Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
- Art. 10 Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
- Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Art. 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
- Art. 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
- Art. 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
- Art. 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
- Art. 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 18 Vergabe von Kennnummern
- Art. 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
- Art. 21a Akkreditierte interne Stelle
- Art. 22 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 23 Pflichten des Herstellers
- Art. 24 Pflichten des Bevollmächtigten
- Art. 25 Pflichten des Einführers
- Art. 26 Pflichten des Händlers
- Unterabschnitt 4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- Art. 27 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- Art. 28 Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
- Art. 29 Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
- Unterabschnitt 5 Verordnungsermächtigung
- Art. 30 Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten
- Art. 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
- Art. 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
- Art. 34 Vermutungswirkung
- Art. 35 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
- Art. 36 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
- Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung
- Art. 37 Eichung und Eichfrist
- Art. 38 Verspätete Eichungen
- Art. 39 Befundprüfung
- Art. 40 Zuständige Stellen für die Eichung
- Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung
- Art. 41 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Art. 42 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Art. 43 Anforderungen an Fertigpackungen
- Art. 44 Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- Art. 45 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- Art. 46 Regelermittlungsausschuss
- Art. 47 Metrologische Rückführung
- Unterabschnitt 1 Marktüberwachung
- Art. 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
- Art. 49 Marktüberwachungskonzept
- Art. 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
- Art. 50a Formale Nichtkonformität
- Art. 50b Risiko durch konforme Messgeräte
- Art. 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
- Art. 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
- Art. 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- Art. 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung
- Art. 55 Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
- Art. 56 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
- Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- Art. 57 Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- Art. 58 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
- Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- Art. 59 Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
- Art. 60 Bußgeldvorschriften
- Art. 61 Einziehung
- Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 62 Übergangsvorschriften