DE · MessEG
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
- чл. 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Verordnungsermächtigungen
- чл. 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
- Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- чл. 6 Inverkehrbringen von Messgeräten
- чл. 7 Vermutungswirkung
- чл. 8 Konformitätserklärung
- чл. 9 Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
- чл. 10 Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
- Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- чл. 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
- чл. 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
- чл. 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
- чл. 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
- чл. 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
- чл. 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
- чл. 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
- чл. 18 Vergabe von Kennnummern
- чл. 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- чл. 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- чл. 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
- чл. 21a Akkreditierte interne Stelle
- чл. 22 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- чл. 23 Pflichten des Herstellers
- чл. 24 Pflichten des Bevollmächtigten
- чл. 25 Pflichten des Einführers
- чл. 26 Pflichten des Händlers
- Unterabschnitt 4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- чл. 27 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- чл. 28 Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
- чл. 29 Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
- Unterabschnitt 5 Verordnungsermächtigung
- чл. 30 Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten
- чл. 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
- чл. 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
- чл. 34 Vermutungswirkung
- чл. 35 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
- чл. 36 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
- Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung
- чл. 37 Eichung und Eichfrist
- чл. 38 Verspätete Eichungen
- чл. 39 Befundprüfung
- чл. 40 Zuständige Stellen für die Eichung
- Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung
- чл. 41 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- чл. 42 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- чл. 43 Anforderungen an Fertigpackungen
- чл. 44 Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- чл. 45 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- чл. 46 Regelermittlungsausschuss
- чл. 47 Metrologische Rückführung
- Unterabschnitt 1 Marktüberwachung
- чл. 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
- чл. 49 Marktüberwachungskonzept
- чл. 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
- чл. 50a Formale Nichtkonformität
- чл. 50b Risiko durch konforme Messgeräte
- чл. 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
- чл. 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
- чл. 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- чл. 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung
- чл. 55 Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
- чл. 56 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
- Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- чл. 57 Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- чл. 58 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
- Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- чл. 59 Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
- чл. 60 Bußgeldvorschriften
- чл. 61 Einziehung
- Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- чл. 62 Übergangsvorschriften