DE · MDV
Mobilitätsdatenverordnung
Inhoud
- Art. 1 Gegenstand der Rechtsverordnung
- Art. 2 Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zugangspunkt; Erfüllungsgehilfe
- Art. 3 Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr
- Art. 4 Allgemeine Anforderungen an die Datenbereitstellung zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Datenabrufs
- Art. 5 Datenweitergabe
- Art. 6 Registrierung von Dritten
- Art. 7 Verwendung von Daten durch Dritte
- Art. 8 Vorgaben zur technischen Ausgestaltung
- Art. 9 Außerkrafttreten