DE · MDV
Mobilitätsdatenverordnung
Съдържание
- чл. 1 Gegenstand der Rechtsverordnung
- чл. 2 Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zugangspunkt; Erfüllungsgehilfe
- чл. 3 Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr
- чл. 4 Allgemeine Anforderungen an die Datenbereitstellung zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Datenabrufs
- чл. 5 Datenweitergabe
- чл. 6 Registrierung von Dritten
- чл. 7 Verwendung von Daten durch Dritte
- чл. 8 Vorgaben zur technischen Ausgestaltung
- чл. 9 Außerkrafttreten