DE · MADVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
- Art. 2 Ziele und Inhalte der Ausbildung
- Art. 3 Einstellungsvoraussetzungen
- Art. 4 Nachteilsausgleich
- Abschnitt 2 Auswahlverfahren
- Art. 5 Ziele des Auswahlverfahrens, allgemeine Vorschriften
- Art. 6 Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 7 Teile des Auswahlverfahrens, Festlegungen zum Auswahlverfahren
- Art. 8 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 9 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 10 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 11 Auswahlkommission
- Art. 12 Ergebnis des Auswahlverfahrens
- Art. 13 Wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren
- Abschnitt 3 Ausbildung
- Art. 14 Aufbau und Dauer der Ausbildung
- Art. 15 Fachtheoretische Ausbildung
- Art. 16 Einführungslehrgang
- Art. 17 Inlandspraktikum
- Art. 18 Auslandspraktikum
- Art. 19 Berufspraktische Ausbildung
- Art. 20 Vermittlung von Fremdsprachen
- Art. 21 Abschlusslehrgang
- Art. 22 Erholungsurlaub
- Abschnitt 4 Prüfungen und Bewertungen
- Art. 23 Bewertung der Leistungen
- Art. 24 Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 25 Bewertung während der berufspraktischen Ausbildung
- Art. 26 Laufbahnprüfung
- Art. 27 Prüferinnen und Prüfer für die schriftlichen Sprach- und Fachprüfungen
- Art. 28 Prüfungskommission für die mündlichen Sprach- und Fachprüfungen
- Art. 29 Sprachprüfung
- Art. 30 Fachprüfung
- Art. 31 Ermittlung der Abschlussnote
- Art. 32 Verhinderung, Säumnis, Rücktritt, Verspätung
- Art. 33 Störungen
- Art. 34 Verstöße bei Prüfungen
- Art. 35 Berufsbezeichnung
- Art. 36 Prüfungszeugnis
- Art. 37 Prüfungsakten, Einsichtnahme
- Art. 38 Wiederholung von Prüfungen und Ausbildungsteilen
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- Art. 39 Übergangsvorschriften