DE · LA-EG-Saar
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Inhoud
- Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Grundsatz
- Art. 2 Ausgleichsleistungen
- Art. 3 Beiträge der öffentlichen Haushalte an den Bund
- Art. 4 Begriffsbestimmungen
- Art. 5 Währungsstichtag
- Zweiter Abschnitt Schadensfeststellung
- Art. 6 Nichtberücksichtigung saarländischer Vorauszahlungen
- Art. 7 Feststellung von Hausratverlusten
- Art. 8 Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Saarland
- Art. 9 Schadensberechnung bei Sparerschäden
- Art. 10 Frühere Feststellungen
- Erster Titel Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
- Art. 11 Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung
- Art. 12 Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung
- Art. 13 Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung
- Art. 14 Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente
- Art. 15 Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung
- Art. 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
- Art. 17 Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen
- Art. 18 Hausratentschädigung
- Art. 19 Ausgleichsämter
- Art. 20 Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln
- Art. 21 Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
- Art. 22 Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
- Art. 23 Ausschließung von Ausgleichsleistungen
- Art. 24 Umrechnung von Franken in Deutsche Mark
- Art. 25 Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
- Art. 26
- Zweiter Titel Übergangsvorschriften
- Art. 27 Überleitung der saarländischen Unterhaltshilfe
- Art. 28 Übergangsregelung bei der Kriegsschadenrente
- Art. 29 Überleitung der Behördenorganisation im Saarland
- Art. 30 Überleitung anhängiger Verfahren
- Art. 31 Überleitung saarländischer Mittel auf den Ausgleichsfonds
- Art. 32 Überleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds
- Art. 33 Verwaltungskosten
- Vierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften
- Art. 37 Erlaß von Rechtsverordnungen
- Art. 38 Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Art. 39 Anwendung in Berlin
- Art. 40 Inkrafttreten