DE · KWKG 2025
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
- Art. 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
- Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
- Art. 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
- Art. 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- Art. 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
- Art. 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
- Art. 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
- Art. 7c Kohleersatzbonus
- Art. 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
- Art. 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- Art. 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
- Art. 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- Art. 8c Ausschreibungsvolumen
- Art. 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
- Art. 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren
- Art. 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
- Art. 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
- Art. 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
- Art. 13a Registrierung von KWK-Anlagen
- Art. 13b Rückforderung
- Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
- Art. 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
- Art. 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
- Art. 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
- Art. 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
- Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
- Art. 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
- Art. 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
- Art. 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
- Art. 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
- Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
- Art. 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
- Art. 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
- Art. 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
- Art. 25 Kältespeicher
- Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
- Art. 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
- Art. 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen
- Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
- Art. 30 Vorschriften für Prüfungen
- Art. 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- Art. 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Art. 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
- Art. 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- Art. 32a Clearingstelle
- Art. 33 Verordnungsermächtigungen
- Art. 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
- Art. 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- Art. 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Evaluierungen
- Art. 35 Übergangsbestimmungen