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DE · KWKG 2025

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Van kracht48 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
  5. Art. 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
  6. Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
  7. Art. 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
  8. Art. 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
  9. Art. 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
  10. Art. 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
  11. Art. 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
  12. Art. 7c Kohleersatzbonus
  13. Art. 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
  14. Art. 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
  15. Art. 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
  16. Art. 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
  17. Art. 8c Ausschreibungsvolumen
  18. Art. 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
  19. Art. 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren
  20. Art. 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
  21. Art. 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
  22. Art. 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
  23. Art. 13a Registrierung von KWK-Anlagen
  24. Art. 13b Rückforderung
  25. Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
  26. Art. 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
  27. Art. 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
  28. Art. 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
  29. Art. 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
  30. Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
  31. Art. 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
  32. Art. 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
  33. Art. 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
  34. Art. 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
  35. Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
  36. Art. 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
  37. Art. 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
  38. Art. 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
  39. Art. 25 Kältespeicher
  40. Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
  41. Art. 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
  42. Art. 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen
  43. Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
  44. Art. 30 Vorschriften für Prüfungen
  45. Art. 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
  46. Art. 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  47. Art. 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
  48. Art. 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
  49. Art. 32a Clearingstelle
  50. Art. 33 Verordnungsermächtigungen
  51. Art. 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
  52. Art. 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
  53. Art. 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
  54. Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
  55. Art. 34 Evaluierungen
  56. Art. 35 Übergangsbestimmungen