InsO Art. 359Verweisung auf das Einführungsgesetz
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.