DE · HwREintrV
Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
Inhoud
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
- Art. 3 Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
- Art. 4 Antrag
- Art. 5 Übergangsregelung
- Art. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten