DE · HwREintrV
Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
Съдържание
- чл. 1 Gegenstand
- чл. 2 Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
- чл. 3 Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
- чл. 4 Antrag
- чл. 5 Übergangsregelung
- чл. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten