DE · HG 2026
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines, Ermächtigungen
- Art. 1 Feststellung des Haushaltsplans
- Art. 2 Kreditermächtigungen
- Art. 3 Gewährleistungsermächtigungen
- Art. 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Art. 5 Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes
- Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Art. 6 Flexibilisierte Ausgaben
- Art. 7 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- Art. 8 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
- Art. 9 Bewilligung von Zuwendungen
- Art. 10 Sorgfalts- und Prüfpflichten
- Art. 11 Bezüge
- Art. 12 Verbriefung von Verpflichtungen
- Art. 13 Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
- Art. 14 Rückzahlung, Titelverwechslung
- Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
- Art. 15 Verbindlichkeit des Stellenplans
- Art. 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen
- Art. 17 Stelleneinsparung
- Art. 18 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
- Art. 19 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
- Art. 20 Ausbringung von Leerstellen
- Art. 21 Umwandlung von Planstellen und Stellen
- Art. 22 Sonderregelungen
- Art. 23 Überhangpersonal
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 24 Fortgeltung
- Art. 25 Inkrafttreten