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Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Gegenstand dieser Verordnung
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Herkunftsnachweisregister
- Art. 3 Zuständige Behörde
- Art. 4 Elektronisches System
- Art. 5 Gemeinsame Datenbank
- Art. 6 Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde
- Abschnitt 3 Konto
- Art. 7 Konto
- Art. 8 Kommunikationssystem
- Art. 9 Kontoeröffnung und -führung
- Abschnitt 4 Registrierung von Anlagen
- Art. 10 Grundsätze der Anlagenregistrierung
- Art. 11 Antrag auf Registrierung
- Art. 12 Prüfung des Antrags
- Art. 13 Anlagenkennnummer
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 14 Ausstellung und Form eines Herkunftsnachweises
- Art. 15 Antrag auf Ausstellung
- Art. 16 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie
- Art. 17 Mindestangaben in Herkunftsnachweisen
- Art. 18 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen
- Art. 19 Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise
- Art. 20 Übertragung
- Art. 21 Verwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls
- Art. 22 Löschung
- Unterabschnitt 2 Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas
- Art. 23 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas
- Art. 24 Unterscheidbarkeit
- Art. 25 Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas
- Art. 26 Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas
- Art. 27 Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch
- Unterabschnitt 3 Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- Art. 28 Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- Art. 29 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie
- Art. 30 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie
- Art. 31 Unterscheidbarkeit
- Art. 32 Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- Art. 33 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- Art. 34 Vermarktung thermischer Energie
- Art. 35 Entwertung
- Abschnitt 6 Verarbeitung von Daten
- Art. 36 Datenschutz und Datensicherheit
- Art. 37 Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
- Art. 38 Löschung von Daten
- Art. 39 Überprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung
- Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift
- Art. 40 Subdelegation an das Umweltbundesamt
- Art. 41 Beleihung
- Art. 42 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 43 Evaluierung
- Art. 44 Inkrafttreten