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Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Inhoud
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung
- Art. 3 Wirtschaftlich Berechtigter
- Art. 3a Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse
- Abschnitt 2 Risikomanagement
- Art. 4 Risikomanagement
- Art. 5 Risikoanalyse
- Art. 6 Interne Sicherungsmaßnahmen
- Art. 7 Geldwäschebeauftragter
- Art. 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- Art. 9 Gruppenweite Pflichten
- Abschnitt 3 Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
- Art. 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Art. 11 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
- Art. 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
- Art. 12 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
- Art. 13 Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
- Art. 14 Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
- Art. 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
- Art. 15a Verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten von einer selbst gehosteten oder an eine selbst gehostete Adresse
- Art. 16 Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
- Art. 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien
- Art. 17 Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung
- Abschnitt 4 Transparenzregister
- Art. 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle
- Art. 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- Art. 19a Angaben zu Immobilien
- Art. 19b Erfassung und Zuordnung von Immobilien
- Art. 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen
- Art. 20a Automatische Eintragung für Vereine
- Art. 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen
- Art. 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- Art. 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- Art. 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
- Art. 23b Meldung von Unstimmigkeiten bei der Zuordnung von Immobilien
- Art. 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
- Art. 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung
- Art. 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung
- Art. 26a Abruf durch bestimmte Behörden
- Abschnitt 5 Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Art. 27 Zentrale Meldestelle
- Art. 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- Art. 28a Unterrichtung des Deutschen Bundestages
- Art. 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Art. 30 Analyse von Meldungen und Informationen
- Art. 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
- Art. 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
- Art. 32a Datenübermittlung an Europol
- Art. 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Art. 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- Art. 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- Art. 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
- Art. 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
- Art. 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
- Art. 38a Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
- Art. 39 Errichtungsanordnung
- Art. 40 Sofortmaßnahmen
- Art. 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden
- Art. 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Abschnitt 6 Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
- Art. 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
- Art. 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden
- Art. 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung
- Art. 46 Durchführung von Transaktionen
- Art. 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung
- Art. 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit
- Art. 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
- Abschnitt 7 Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
- Art. 50 Zuständige Aufsichtsbehörde
- Art. 51 Aufsicht, Verordnungsermächtigung
- Art. 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
- Art. 52 Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
- Art. 53 Hinweise auf Verstöße
- Art. 54 Verschwiegenheitspflicht
- Art. 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Art. 56 Bußgeldvorschriften
- Art. 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen
- Art. 59 Übergangsregelung