DE · GFABPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Inhoud
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Art. 3 Handlungsbereiche
- Art. 4 Handlungsbereich „Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten“
- Art. 5 Handlungsbereich „Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten“
- Art. 6 Handlungsbereich „Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten“
- Art. 7 Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten“
- Art. 8 Gliederung der Prüfung
- Art. 9 Schriftliche Prüfungsaufgabe
- Art. 10 Projektarbeit
- Art. 11 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 12 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Art. 13 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 14 Ausbildereignung
- Art. 15 Zeugnisse
- Art. 16 Wiederholung von Prüfungsbestandteilen
- Art. 17 Übergangsvorschriften
- Art. 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten