DE · GFABPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- чл. 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- чл. 3 Handlungsbereiche
- чл. 4 Handlungsbereich „Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten“
- чл. 5 Handlungsbereich „Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten“
- чл. 6 Handlungsbereich „Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten“
- чл. 7 Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten“
- чл. 8 Gliederung der Prüfung
- чл. 9 Schriftliche Prüfungsaufgabe
- чл. 10 Projektarbeit
- чл. 11 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 12 Bewerten der Prüfungsleistungen
- чл. 13 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 14 Ausbildereignung
- чл. 15 Zeugnisse
- чл. 16 Wiederholung von Prüfungsbestandteilen
- чл. 17 Übergangsvorschriften
- чл. 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten