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GemFinRefG · Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen

GemFinRefG Art. 2Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Van krachtOfficiële tekst

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt wird.