DE · GAufzV
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung
Inhoud
- Art. 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
- Art. 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
- Art. 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
- Art. 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
- Art. 5 Stammdokumentation
- Art. 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
- Art. 7 Schlussvorschrift
- Art. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten