DE · GAufzV
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung
Съдържание
- чл. 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
- чл. 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
- чл. 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
- чл. 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
- чл. 5 Stammdokumentation
- чл. 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
- чл. 7 Schlussvorschrift
- чл. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten