DE · GüKGrKabotageV
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Inhoud
- 1. Abschnitt Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
- Art. 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
- Art. 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
- Art. 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (Bundesamt)
- 2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
- Art. 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
- Art. 5 Fahrtenberichtheft
- Art. 6 Urkundenänderung
- Art. 7 CEMT-Umzugsgenehmigung
- Art. 7a Verwendung der CEMT-Genehmigung
- 3. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
- Art. 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
- 4. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
- Art. 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
- Art. 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
- Art. 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
- Art. 12 Ausnahmen
- 5. Abschnitt Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
- Art. 13 Definition
- Art. 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
- Art. 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
- 5a. Abschnitt Kabotage
- Art. 17a Befugnis zur Kabotage
- 6. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- Art. 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
- Art. 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
- 7. Abschnitt Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
- Art. 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
- Art. 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
- Art. 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung
- Art. 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
- Art. 24 Überwachung
- 8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten
- Art. 25 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten