FeV · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
FeV Art. 8Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.