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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Inhoud
- I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
- Art. 1 Grundregel der Zulassung
- Art. 2 Eingeschränkte Zulassung
- Art. 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
- 1. Allgemeine Regelungen
- Art. 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
- Art. 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
- Art. 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- Art. 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
- Art. 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- Art. 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
- 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Art. 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- Art. 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
- Art. 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
- Art. 10 Mindestalter
- Art. 11 Eignung
- Art. 12 Sehvermögen
- Art. 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
- Art. 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
- Art. 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
- Art. 15 Fahrerlaubnisprüfung
- Art. 16 Theoretische Prüfung
- Art. 17 Praktische Prüfung
- Art. 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
- Art. 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
- Art. 19 Schulung in Erster Hilfe
- Art. 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Art. 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Art. 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
- Art. 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
- Art. 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
- Art. 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Art. 24a Gültigkeit von Führerscheinen
- Art. 25 Ausfertigung des Führerscheins
- Art. 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- Art. 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
- Art. 26 Dienstfahrerlaubnis
- Art. 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
- Art. 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
- Art. 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
- Art. 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
- Art. 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- 6. Fahrerlaubnis auf Probe
- Art. 32 Ausnahmen von der Probezeit
- Art. 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
- Art. 35 Aufbauseminare
- Art. 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 37 Teilnahmebescheinigung
- Art. 38 Verkehrspsychologische Beratung
- Art. 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
- 7. Fahreignungs-Bewertungssystem
- Art. 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- Art. 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
- Art. 42 Fahreignungsseminar
- Art. 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
- Art. 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
- Art. 44 Teilnahmebescheinigung
- 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
- Art. 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen
- Art. 47 Verfahrensregelungen
- 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
- Art. 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Art. 48b Evaluation
- 1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
- Art. 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
- Art. 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 54 Sicherung gegen Missbrauch
- Art. 55 Aufzeichnung der Abrufe
- Art. 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
- Art. 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
- 2. Fahreignungsregister
- Art. 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
- Art. 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
- Art. 63 Vorzeitige Tilgung
- Art. 64 Identitätsnachweis
- IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
- Art. 65 Ärztliche Gutachter
- Art. 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
- Art. 67 Sehteststelle
- Art. 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
- Art. 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
- Art. 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
- Art. 71 Verkehrspsychologische Beratung
- Art. 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
- Art. 71b Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
- Art. 72 Begutachtung
- V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 73 Zuständigkeiten
- Art. 74 Ausnahmen
- Art. 75 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 76 Übergangsrecht
- Art. 76a Besondere Anwendungsbestimmungen
- Art. 77 Verweis auf technische Regelwerke
- Art. 78 Inkrafttreten