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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Van kracht92 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
  2. Art. 1 Grundregel der Zulassung
  3. Art. 2 Eingeschränkte Zulassung
  4. Art. 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
  5. 1. Allgemeine Regelungen
  6. Art. 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
  7. Art. 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
  8. Art. 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  9. Art. 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
  10. Art. 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
  11. Art. 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
  12. 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  13. Art. 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  14. Art. 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
  15. Art. 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
  16. Art. 10 Mindestalter
  17. Art. 11 Eignung
  18. Art. 12 Sehvermögen
  19. Art. 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
  20. Art. 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
  21. Art. 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
  22. Art. 15 Fahrerlaubnisprüfung
  23. Art. 16 Theoretische Prüfung
  24. Art. 17 Praktische Prüfung
  25. Art. 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
  26. Art. 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
  27. Art. 19 Schulung in Erster Hilfe
  28. Art. 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  29. 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
  30. Art. 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  31. Art. 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
  32. Art. 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
  33. Art. 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
  34. Art. 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  35. Art. 24a Gültigkeit von Führerscheinen
  36. Art. 25 Ausfertigung des Führerscheins
  37. Art. 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  38. Art. 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  39. 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
  40. Art. 26 Dienstfahrerlaubnis
  41. Art. 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
  42. 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
  43. Art. 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  44. Art. 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
  45. Art. 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
  46. Art. 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  47. Art. 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
  48. Art. 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  49. 6. Fahrerlaubnis auf Probe
  50. Art. 32 Ausnahmen von der Probezeit
  51. Art. 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  52. Art. 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
  53. Art. 35 Aufbauseminare
  54. Art. 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
  55. Art. 37 Teilnahmebescheinigung
  56. Art. 38 Verkehrspsychologische Beratung
  57. Art. 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
  58. 7. Fahreignungs-Bewertungssystem
  59. Art. 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
  60. Art. 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
  61. Art. 42 Fahreignungsseminar
  62. Art. 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
  63. Art. 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
  64. Art. 44 Teilnahmebescheinigung
  65. 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
  66. Art. 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen
  67. Art. 47 Verfahrensregelungen
  68. 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
  69. Art. 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  70. 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
  71. Art. 48b Evaluation
  72. 1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
  73. Art. 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
  74. Art. 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
  75. Art. 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
  76. Art. 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
  77. Art. 54 Sicherung gegen Missbrauch
  78. Art. 55 Aufzeichnung der Abrufe
  79. Art. 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
  80. Art. 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  81. Art. 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  82. 2. Fahreignungsregister
  83. Art. 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
  84. Art. 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
  85. Art. 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
  86. Art. 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
  87. Art. 63 Vorzeitige Tilgung
  88. Art. 64 Identitätsnachweis
  89. IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
  90. Art. 65 Ärztliche Gutachter
  91. Art. 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
  92. Art. 67 Sehteststelle
  93. Art. 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
  94. Art. 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
  95. Art. 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  96. Art. 71 Verkehrspsychologische Beratung
  97. Art. 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
  98. Art. 71b Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  99. Art. 72 Begutachtung
  100. V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
  101. Art. 73 Zuständigkeiten
  102. Art. 74 Ausnahmen
  103. Art. 75 Ordnungswidrigkeiten
  104. Art. 76 Übergangsrecht
  105. Art. 76a Besondere Anwendungsbestimmungen
  106. Art. 77 Verweis auf technische Regelwerke
  107. Art. 78 Inkrafttreten