DE · ErbStG
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Inhoud
- Abschnitt 1 Steuerpflicht
- Art. 1 Steuerpflichtige Vorgänge
- Art. 2 Persönliche Steuerpflicht
- Art. 2a Rechtsfähige Personengesellschaft
- Art. 3 Erwerb von Todes wegen
- Art. 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- Art. 5 Zugewinngemeinschaft
- Art. 6 Vor- und Nacherbschaft
- Art. 7 Schenkungen unter Lebenden
- Art. 8 Zweckzuwendungen
- Art. 9 Entstehung der Steuer
- Abschnitt 2 Wertermittlung
- Art. 10 Steuerpflichtiger Erwerb
- Art. 11 Bewertungsstichtag
- Art. 12 Bewertung
- Art. 13 Steuerbefreiungen
- Art. 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- Art. 13b Begünstigtes Vermögen
- Art. 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- Art. 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- Abschnitt 3 Berechnung der Steuer
- Art. 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
- Art. 15 Steuerklassen
- Art. 16 Freibeträge
- Art. 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
- Art. 18 Mitgliederbeiträge
- Art. 19 Steuersätze
- Art. 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
- Art. 20 Steuerschuldner
- Art. 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- Art. 22 Kleinbetragsgrenze
- Art. 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- Art. 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- Art. 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- Art. 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- Art. 28 Stundung
- Art. 28a Verschonungsbedarfsprüfung
- Art. 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- Art. 30 Anzeige des Erwerbs
- Art. 31 Steuererklärung
- Art. 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
- Art. 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- Art. 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- Art. 35 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 5 Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- Art. 36 Ermächtigungen
- Art. 37 Anwendung des Gesetzes
- Art. 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands