DE · ErbStG
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Steuerpflicht
- чл. 1 Steuerpflichtige Vorgänge
- чл. 2 Persönliche Steuerpflicht
- чл. 2a Rechtsfähige Personengesellschaft
- чл. 3 Erwerb von Todes wegen
- чл. 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- чл. 5 Zugewinngemeinschaft
- чл. 6 Vor- und Nacherbschaft
- чл. 7 Schenkungen unter Lebenden
- чл. 8 Zweckzuwendungen
- чл. 9 Entstehung der Steuer
- Abschnitt 2 Wertermittlung
- чл. 10 Steuerpflichtiger Erwerb
- чл. 11 Bewertungsstichtag
- чл. 12 Bewertung
- чл. 13 Steuerbefreiungen
- чл. 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- чл. 13b Begünstigtes Vermögen
- чл. 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- чл. 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- Abschnitt 3 Berechnung der Steuer
- чл. 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
- чл. 15 Steuerklassen
- чл. 16 Freibeträge
- чл. 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
- чл. 18 Mitgliederbeiträge
- чл. 19 Steuersätze
- чл. 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
- чл. 20 Steuerschuldner
- чл. 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- чл. 22 Kleinbetragsgrenze
- чл. 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- чл. 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- чл. 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- чл. 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- чл. 28 Stundung
- чл. 28a Verschonungsbedarfsprüfung
- чл. 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- чл. 30 Anzeige des Erwerbs
- чл. 31 Steuererklärung
- чл. 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
- чл. 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- чл. 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- чл. 35 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 5 Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- чл. 36 Ermächtigungen
- чл. 37 Anwendung des Gesetzes
- чл. 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands