DE · EinsatzWVG
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Begriffsbestimmung
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Berufliche Qualifizierung
- Art. 4 Schutzzeit
- Art. 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
- Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
- Art. 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
- Art. 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
- Art. 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Art. 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
- Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
- Art. 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
- Art. 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit
- Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
- Art. 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
- Art. 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
- Art. 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
- Art. 15 Befristete Arbeitsverhältnisse
- Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- Art. 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- Art. 17 Erstattungsanspruch
- Art. 18 Entschädigung
- Abschnitt 6 Besondere Personengruppen
- Art. 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
- Art. 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
- Art. 20a Bezugspersonen
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- Art. 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
- Art. 22 Übergangsregelung
- Art. 23 Zuständiger Geschäftsbereich