DE · EinsatzWVG
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Begriffsbestimmung
- чл. 2 Anwendungsbereich
- чл. 3 Berufliche Qualifizierung
- чл. 4 Schutzzeit
- чл. 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
- Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
- чл. 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
- чл. 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
- чл. 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- чл. 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
- Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
- чл. 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
- чл. 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit
- Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
- чл. 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
- чл. 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
- чл. 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
- чл. 15 Befristete Arbeitsverhältnisse
- Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- чл. 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- чл. 17 Erstattungsanspruch
- чл. 18 Entschädigung
- Abschnitt 6 Besondere Personengruppen
- чл. 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
- чл. 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
- чл. 20a Bezugspersonen
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- чл. 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
- чл. 22 Übergangsregelung
- чл. 23 Zuständiger Geschäftsbereich