EhfG · Entwicklungshelfer-Gesetz
EhfG Art. 23bÜbergangsvorschrift zu § 13
IV. Übergangs- und Schlußvorschriften
Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt.