DE · EComFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce
Inhoud
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- Art. 4 Handlungsbereiche
- Art. 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
- Art. 6 Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
- Art. 7 Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
- Art. 8 Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
- Art. 9 Bestandteile der Prüfung
- Art. 10 Schriftlicher Prüfungsteil
- Art. 11 Mündlicher Prüfungsteil
- Art. 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Art. 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 15 Zeugnisse
- Art. 16 Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
- Art. 17 Ausbildereignung
- Art. 18 Inkrafttreten