DE · EComFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce
Съдържание
- чл. 1 Gegenstand
- чл. 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- чл. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- чл. 4 Handlungsbereiche
- чл. 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
- чл. 6 Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
- чл. 7 Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
- чл. 8 Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
- чл. 9 Bestandteile der Prüfung
- чл. 10 Schriftlicher Prüfungsteil
- чл. 11 Mündlicher Prüfungsteil
- чл. 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
- чл. 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 15 Zeugnisse
- чл. 16 Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
- чл. 17 Ausbildereignung
- чл. 18 Inkrafttreten