DE · EÜGV
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
Inhoud
- Art. 1 Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
- Art. 2 Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
- Art. 3 Urlaubsbescheinigung
- Art. 4 Urlaub für Beamte und Richter
- Art. 5 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Art. 6 Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Art. 7 Urlaubskassen
- Art. 8 Anrechnung der Wehrdienstzeit
- Art. 9 Geltungsdauer der Verordnung